1 .Von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie von uns als Auftragnehmer schriftlich bestätigt werden. Diese Bedingungen gelten für sämtliche Aufträge von Dienstleistungen aller Art. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers liegen dem Vertragsverhältnis nicht zugrunde. 2. Die Angebote und Kostenvoranschläge sind freibleibend und unverbindlich. Erst durch schriftliche Bestätigung durch den Auftragnehmer erlangen sie Rechtsverbindlichkeit. 3. Der Vertrag kommt auch durch mündliche/telefonische Bestellung durch den Auftraggeber zustande. 4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistungsbescheinigung und Auftragsbestätigung für die erbrachte Leistung selber abzuzeichnen oder durch einen Vertreter abzeichnen zu lassen. Kommt der Auftraggeber dieser Verpflichtung nicht nach, kann er sich im Streitfall nicht darauf berufen, dass die Geschäftsbedingungen ihm nicht vorgelegen haben. Die Geschäftsbedingungen liegen jederzeit in unseren Geschäftsräumen aus und können von unseren Auftraggebern eingesehen werden. 5. Für Schäden und Kosten, die durch eine fehlerhafte, ungenaue oder unvollständige Auftragserteilung entstehen, haftet der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer. 6. Sollte sich herausstellen, dass der Auftrag nicht wie vorgesehen oder nur zu erheblich höheren Kosten als dem vereinbarten Preis durchgeführt werden kann, ist der Auftragnehmer berechtigt, von der Erfüllung des Auftrages zurückzutreten. 7. Für die Leistungen, die später als 3 Monate nach Vertragsabschluß ausgeführt werden sollen, behält sich der Auftragnehmer vor, die Preise entsprechend der Marktsituation anzugleichen oder bei Preiserhöhungen von mehr als 10 % vom Vertrag zurückzutreten. 8. Für eine mangelhafte Leistung durch den Auftragnehmer haftet dieser nur in der Weise, dass er kostenlose Nachbesserung schuldet. Alle Schadenersatzansprüche, die nicht auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter, seiner Erfüllungsgehilfen oder seiner Subunternehmer beruhen, sind ausgeschlossen. Mangelhafte Leistungen sind innerhalb einer Frist von 14 Tagen schriftlich anzuzeigen. 9. Für eventuelle Beschädigungen an der Oberfläche oder der Tragfähigkeit des Untergrundes des zugewiesenen Containerstellplatzes schließen wir jede Haftung aus. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zutragen, daß die Container nicht überladen sind und dass die Gestellung, der Wechsel und der Abzug der Container nicht erschwert oder unmöglich gemacht wird. Die Oberkante der Container gestrichen gilt als Überladungsgrenze. Kommt der Auftraggeber dieser Verpflichtung nicht nach, haftet er für alle daraus entstehenden Mehrkosten und Schäden. Überladungen werden vom Auftragnehmer gesondert in Rechnung gestellt. Beim Gestellen, Wechseln und Abziehen entstehende Wartezeiten, die der Auftraggeber zu vertreten hat, werden gesondert berechnet. 10. Zusätzlich entstandene Entsorgungskosten, die auf Grund einer Falschaussage des Auftraggebers bezüglich der zu entsorgenden Abfälle bzw. der in den Containern befindlichen Abfallstoffe anfallen, gehen voll zu Lasten des Auftraggebers. Sofern der Auftragnehmer auf Grund fehlender oder falscher Angaben des Auftraggebers nicht zur Abnahme der Abfälle verpflichtet ist, hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer die entstandenen Kosten (z.B. Fahrlohn, Containermiete etc.) zu erstatten. 11. Bis zur vollständigen Abnahme durch das Personal der Deponie-, Verwertungs-, Entsorgungs- oder Umschlaganlage sind die Abfälle Eigentum des Auftraggebers. Es liegen die Anlieferungskriterien der Annahmestelle zugrunde. Daher obliegt die endgültige Klassifizierung der Abfälle der jeweiligen Verwertungsanlage. 12. Für gelieferte Waren oder Dienstleistungen gilt der erweiterte und verlängerte Eigentumsvorbehalt. 13. Es können gestaffelte mietfreie Tage vereinbart werden. Darüber hinaus wird jeder Tag bzw. bei Dauergestellung jeder Monat entsprechend den Preisen unserer zur Zeit der Auftragserteilung gültigen Preisliste berechnet. 14. Vom Auftragnehmer genannte Termine und Fristen gelten als unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart werden. Höhere Gewalt, Aufruhr, Streiks, Aussperrung und unverschuldete erhebliche Betriebsstörungen verändern die genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörung. 15. Die Zahlung ist sofort nach Rechnungsstellung und ohne jeden Abzug fällig. im Falle des Zahlungsverzuges ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der europäischen Zentralbank zu berechnen. Die entstandenen Mahnkosten werden gesondert in Rechnung gestellt. Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber angenommen, unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen. 16. Soll der Container im öffentlichen Verkehrsraum aufgestellt werden, erklärt sich der Auftraggeber damit einverstanden, daß der Auftragnehmer die nötigen Sondernutzungsgenehmigungen bei der Gebietskörperschaft nach Absprache und im Namen des Auftraggebers beantragt. Sollte sich bei der Aufstellung eines Containers unvorhergesehen die Notwendigkeit einer Sondernutzungsgenehmigung erweisen, so kann diese in der Kürze der Zeit nur durch den Auftragnehmer beantragt werden. Die Kosten für die Genehmigung sowie die Pauschale für die Antragstellung trägt der Auftraggeber. Die Pauschale für die Antragstellung richtet sich nach der z. Zt. gültigen Preisliste. 17. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Frankfurt (Oder), soweit der Auftraggeber Vollkaufmann im Sinne des HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder Träger eines öffentlich rechtlichen Sondervermögens ist. 18. Alle o. g. Preise sind Nettopreise Nettopreise und verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer 19. Sollten einzelne Bestimmungen rechtsunwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Rechtswirksamkeit der übrigen nicht berührt.
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